Sofort-Hilfe: Telefonnummern in Deutschland
24 Stunden, 365 Tage im Jahr
Kostenlos, anonym, rund 18 Sprachen. Auch für Angehörige und Fachkräfte. Online: hilfetelefon.de
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
0800 123 99 00Mo–Do 8–20 Uhr, Fr 8–15 Uhr
Kostenlos, anonym. BY, NRW, BW, MV, RLP — noch kein bundesweiter 24-Std.-Dienst.
Polizei-Notruf
11024 Stunden, bei akuter Gefahr
Wegweisung und Betretungsverbot noch am selben Tag möglich.
Frauenhaus- und Beratungsstellensuche
frauenhaus-suche.deBundesweite Suche nach Ort/PLZ, betrieben von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.
Anzeichen erkennen
Häusliche Gewalt beginnt selten mit einem Schlag. Häufiger beginnt sie mit Kontrolle, die sich als Fürsorge tarnt. Die folgenden Punkte sind keine Checkliste zum Abhaken — schon wenige davon können bedeuten, dass es sich lohnt, mit einer Beratungsstelle zu sprechen.
- Der Partner oder die Partnerin bestimmt, wen Sie treffen, was Sie anziehen oder wie Sie mit Geld umgehen.
- Kritik, Beschimpfungen oder Drohungen, die abwechselnd mit intensiver Zuneigung auftreten.
- Isolation von Familie und Freund*innen, oft schleichend über Monate.
- Körperliche Übergriffe, auch wenn sie „nur einmal“ oder „nicht so schlimm“ erscheinen.
- Digitale Kontrolle: Standortverfolgung, Mitlesen von Nachrichten, Kontrolle über Accounts.
- Drohungen, sich selbst, Kindern oder Haustieren etwas anzutun, wenn Sie gehen.
Diese Liste ersetzt keine fachliche Einschätzung. Am Hilfetelefon können Sie anonym schildern, was bei Ihnen passiert, ohne dass jemand entscheidet, ob es „genug zählt“.
Für Angehörige und Freund*innen
Wenn Sie sich um jemanden sorgen, ist es normal, sich hilflos zu fühlen. Fachstellen wie der bff raten: Nicht selbst eingreifen oder Druck aufbauen, sondern zuhören und Wege aufzeigen.
- Glauben Sie der Person. Zweifel oder Nachfragen wie „Bist du sicher?“ verstärken oft die Scham.
- Setzen Sie die Person nicht unter Druck, sich sofort zu trennen oder Anzeige zu erstatten. Die Entscheidung muss bei ihr bleiben — auch wenn das schwer auszuhalten ist.
- Konfrontieren Sie die gewaltausübende Person nicht direkt. Das kann die Situation für die betroffene Person gefährlicher machen.
- Bieten Sie konkrete Hilfe an: Begleitung zu einer Beratungsstelle, ein sicherer Ort für einen Anruf, ein Ohr ohne Bewertung.
- Holen Sie sich selbst Rat. Fachberatungsstellen und das Hilfetelefon (116 016) beraten auch Angehörige, Freund*innen und Kolleg*innen — nicht nur Betroffene.
Der bff-Bundesverband bietet dazu die kostenlose Broschüre „An ihrer Seite“ für Unterstützer*innen und Angehörige an.
Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland
Nach dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des BKA wurden 2024 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland — ein neuer Höchststand. Rund 70 Prozent der Opfer waren weiblich, knapp 30 Prozent männlich. Der größte Teil davon, 171.069 Betroffene, entfiel auf Partnerschaftsgewalt; hier waren etwa 80 Prozent der Opfer Frauen. 132 Frauen und 24 Männer wurden 2024 durch ihre Partnerin oder ihren Partner getötet.
Quelle: Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 (veröffentlicht 21.11.2025).
Diese Zahlen erfassen nur angezeigte Fälle. Fachstellen gehen von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus, weil viele Betroffene aus Angst, Scham oder finanzieller Abhängigkeit keine Anzeige erstatten.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Ermöglicht Gerichten, einer gewalttätigen Person die gemeinsame Wohnung zu verbieten, Kontakt- und Näherungsverbote auszusprechen — unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Verstöße sind laut § 4 GewSchG strafbar.
§ 238 StGB — Nachstellung (Stalking)
Stellt beharrliches Verfolgen, Kontaktieren oder Überwachen einer Person unter Strafe, auch nach Trennung.
Istanbul-Konvention
Der 2011 verabschiedete Europarats-Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist seit 2018 in Deutschland verbindlich. GREVIO bewertet regelmäßig die Umsetzung und kritisiert unter anderem die Zahl der Frauenhausplätze.
Gewalthilfegesetz
Soll erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen. Der Umsetzungsstand ändert sich derzeit fortlaufend.
Ohne eigenen Aufenthaltstitel
§ 31 AufenthG kann bei ehebedingtem Aufenthaltsrecht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung sichern, insbesondere bei nachgewiesener Gewalt. Eine Rechtsberatungsstelle kann im Einzelfall genau einschätzen, was zutrifft.
Für Fachkräfte
Wenn Sie beruflich mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen zu tun haben und einen Verdacht auf häusliche Gewalt haben, gilt: Schweigepflicht und Meldepflicht stehen nicht automatisch im Widerspruch. § 4 KKG erlaubt es Berufsgeheimnisträger*innen ausdrücklich, sich bei Kindeswohlgefährdung zunächst anonym vom Jugendamt beraten zu lassen, bevor eine Meldung erfolgt.
Das Hilfetelefon 116 016 berät ausdrücklich auch Fachkräfte — nicht nur Betroffene selbst. Für schulspezifische Handlungsleitfäden lohnt sich der Kontakt zum Deutschen Kinderschutzbund oder den Landesstellen für Gewaltschutz.
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